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Bildungsfreistellung

Alle sechs bis sieben Jahre verdoppelt sich heute das verfügbare Wissen. Technologische und organisatorische Veränderungen schaffen ständig neue Fakten. Lernen endet deshalb nicht mehr nach der Schule oder der Ausbildung, sondern ist eine lebenslange Herausforderung.

Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz hat Thüringen eine wichtige Voraussetzung für den notwendigen Wissenserwerb geschaffen. Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten.

Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Informieren Sie sich, wie Arbeitnehmer Bildungsfreistellung nutzen können (Verfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Arbeitnehmer können sich aus der „Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen“ ein Angebot auswählen. Dann reichen sie den Antrag bei ihrem Arbeitgeber ein, dieser prüft und entscheidet. Daraufhin meldet sich der Arbeitnehmer beim Bildungsträger an. Nach erfolgreicher Bildungsveranstaltung erhält der Arbeitnehmer einen Teilnahmenachweis, den er dann seinem Arbeitgeber zu Kenntnis gibt.

Informieren Sie sich über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (Verfahren zwischen Bildungsträger und Ministerium). Bildungsträger stellen für Einzelveranstaltungen einen Antrag auf Anerkennung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium nach Anhörung eines Freistellungsbeirats. Anerkannte Veranstaltungen werden in der „Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen“ veröffentlicht.

Angebote

Derzeit sind 4172 Kurse und Veranstaltungen von 925 Anbietern anerkannt. (Stand: 14 Oktober 2024)

Beschäftige können sich aus der Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen
zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
eine ihren Interessen entsprechende Bildungsveranstaltung auswählen.


FAQ


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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

www.thueringen.de