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2. Antrag

Für eine mögliche Freistellung für eine Bildungsveranstaltung ist der Arbeitnehmer verpflichtet bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Für Ihren Antrag können Sie das empfohlene Antragsformular nutzen (alternativ auch als Word-Datei verfügbar).

Dieser muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich bei dem Arbeitgeber eingegangen sein. 

Zum Antrag gehören:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Veranstaltung: Der Veranstalter (= Bildungsträger) sendet Ihnen eine Kursbeschreibung oder einen Veranstaltungskatalog zu oder stellt diesen als Download zur Verfügung sowie
  • Kopie der Anerkennungsbescheinigung der Bildungsveranstaltung: Eine Download-Möglichkeit finden Sie auf dieser Internetseite unter Bildungsveranstaltungen.

 

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

www.thueringen.de