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Beirat zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Der Freistellungsbeirat ist ein paritätisch besetzter Beirat, der für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz angehört wird. Der Freistellungsbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Zwei Vertreter der Arbeitgeber (Kommunaler Arbeitgeberverband Thüringen e.V. und Verband der Wirtschaft Thüringens e.V.)
  • Zwei Vertreter der Arbeitnehmer (Deutscher Gewerkschaftsbund Landesvertretung Thüringen und tbb beamtenbund und der tarifunion thüringen)
  • Zwei Vertreter der Bildungsträger (Thüringer Volkshochschulverband e.V. und Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V.)

Die Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder sind für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Den Vorsitz des Beirats hat derzeit Herr Meier vom Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen e.V. inne. Seine Stellvertreterin ist Frau Pohner vom Deutschen Gewerkschaftsbund Landesvertretung Thüringen. Die reguläre Amtszeit für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz beträgt ein Jahr.

Die Aufgaben des Beirats sind insbesondere:

  1. Stellungnahmen zu den Anträgen auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen abzugeben.
  2. Gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) anhand des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (ThürBfG) Grundsätze zu entwickeln, nach welchen das TMBJS sowie der Beirat die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen prüft.

Anerkennungsverfahren für Bildungsveranstaltungen

Nach § 10 Absatz 5 Satz 1 ThürBfG entscheidet über die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen die für die Anerkennung zuständige Behörde, in diesem Fall das TMBJS. Vor der Entscheidung hört das Ministerium den Freistellungsbeirat an.

Die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden nach Eingang vom TMBJS geprüft und dem Beirat vorgelegt. Nach der Auswertung der Voten des Beirats entscheidet das TMBJS über die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Beirats

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Johannes Richter

Servicetelefon 0361 57 - 34 11 030
Info.Bildungsfreistellung(at)tmbjs.thueringen.de 

 

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

www.thueringen.de