Der Freistellungsbeirat ist ein paritätisch besetzter Beirat, der für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz angehört wird. Der Freistellungsbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder sind für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Den Vorsitz des Beirats hat derzeit Herr Meier vom Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen e.V. inne. Seine Stellvertreterin ist Frau Pohner vom Deutschen Gewerkschaftsbund Landesvertretung Thüringen. Die reguläre Amtszeit für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz beträgt ein Jahr.
Nach § 10 Absatz 5 Satz 1 ThürBfG entscheidet über die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen die für die Anerkennung zuständige Behörde, in diesem Fall das TMBJS. Vor der Entscheidung hört das Ministerium den Freistellungsbeirat an.
Die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden nach Eingang vom TMBJS geprüft und dem Beirat vorgelegt. Nach der Auswertung der Voten des Beirats entscheidet das TMBJS über die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Johannes Richter
Servicetelefon 0361 57 - 34 11 030
Info.Bildungsfreistellung(at)tmbjs.thueringen.de
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