Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat eine Durchführungsverordnung erarbeitet, die nähere Regelungen zu den Bereichen der ehrenamtlichen Bildung und die notwendigen Verfahrensbestimmungen zur Durchführung des Antragsverfahrens (z. B. Nachweise, Veröffentlichung und Gebühren) enthalten wird. Derzeit erfolgt die Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verordnung und damit des Inkrafttretens der Verordnung hängt vom Abschluss des Verfahrens ab.
Über die Anerkennung der Bildungsveranstaltungen wird durch Erlass eines Bescheides informiert. Die anerkannten Bildungsveranstaltungen werden zudem auf der Internetseite des Thüringer Bildungsministerium bekannt gegeben. Wenn innerhalb von sechs Monaten nicht über einen Anerkennungsantrag entschieden wird, gilt die Veranstaltung als anerkannt. Bildungsveranstaltungen, deren Antrag positiv bewertet wird, werden unbefristet anerkannt.
Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die für die Anerkennung zuständige Behörde berechtigt wäre, die Bildungsveranstaltung nicht anzuerkennen. Die zuständige Behörde kann Auflagen erteilen, zum Beispiel dass der Träger nach Beendigung der Veranstaltung einen schriftlichen Bericht über Inhalt und Verlauf vorzulegen hat.
Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden von den antragstellenden Trägern Gebühren erhoben. Die Höhe des Gebührenrahmens wird am Bearbeitungsaufwand ermittelt. Sie wird nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz und der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung ermittelt und wird zwischen 25 und 150 Euro liegen. Es ist ein separater Antrag für jede Einzelmaßnahme erforderlich. Die zu zahlende Gebühr ist pro Antrag zu entrichten.
Alle Teilnehmer müssen vom Träger der Bildungsveranstaltung eine kostenlose Bescheinigung, mit der sie dem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Teilnahme nachweisen, erhalten.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt